Aufzug
Aufzug, oft auch Fahrstuhl oder Lift genannt
Ein Aufzug im Sinne der Aufzugsrichtlinie ist ein Hebezeug, dessen Fahrkorb zwischen festgelegten Ebenen verkehrt, der zur Personen-, Personen- und Güter- oder nur zur Güterbeförderung bestimmt ist und an starren Führungen bewegt wird, die gegenüber der Horizontalen um mehr als 15 Grad geneigt sind.
Aufzüge, die nicht an starren Führungen entlang, aber nach einem räumlich festgelegten Fahrverlauf fortbewegt werden, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie (z.B. Aufzüge mit Scherenhubwerk)