Behindertengerechter Aufzug
Aufzüge und Barrierefreiheit
Öffentliche Gebäude sowie Gebäude, die von Behinderten genutzt werden können, müssen barrierefrei zugänglich sein.
Aufzugskabinen- und Türgröße müssen für Rollstuhlfahrer geeignet sein. Wenn Personen mit anderen Behinderungen, wie z. B. nicht sehende Menschen das Gebäude nutzen, so sind entsprechende Maßnahmen wie z. B. eine taktile Beschriftung oder eine zusätzliche Braille-Beschriftung erforderlich.
Die entsprechenden Maßnahmen werden in den Normen DIN 18024/25 und / oder EN 81-70 beschrieben.
Siehe auch : Rollstuhllift
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