Schrägaufzug
Einsatzbereiche eines Schrägaufzugs
Ein Schrägaufzug ist ein Personen- und Lastenaufzug mit einer geneigten Fahrbahn. Er dient in erster Linie dazu, eine Höhendistanz zu überwinden.
Schrägaufzug – Definition laut EU-Norm
Die Definition per EU-Norm 81-22 lautet wie folgt: Der Schrägaufzug ist ein Spezialfall des Aufzugs, dessen Führungsschienen gegenüber der Senkrechten als auch gegenüber der Waagrechten um mehr als 15 Grad geneigt sind. Schrägaufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen, unterstehen seit 2015 der EU-Aufzugsrichtlinie.
Schrägaufzug – juristische Definition
Im Allgemeinen werden häufig auch Standseilbahnen als Schrägaufzug bezeichnet, hier muss allerdings eine klare juristische Abgrenzung vorgenommen werden:
Schrägaufzüge dienen nach der Aufzugsrichtlinie des Europäischen Parlaments dazu, Gebäude und bauten dauerhaft zu bedienen. Standseilbahnen hingegen dienen ausschließlich dem Personenverkehr der öffentlichen Personenbeförderung.
Weitere Infos zu Schrägaufzügen
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