Schmitt + Sohn Aufzüge - Einkauf. Informationen für Lieferanten
Schmitt + Sohn setzt seit über 100 Jahren internationale Maßstäbe für höchste Ansprüche an Design, Sicherheit und Technik im Aufzugbau.
Über 1400 Aufzuganlagen verlassen pro Jahr unsere Werke in Nürnberg und Porto, Portugal. Das Einkaufsvolumen liegt bei ca. 50 Mio. Euro pro Jahr.
Für unsere Partner in der Lieferkette für Aufzüge bedeutet dies:
- Klares und strukturiertes Vorgehen,
- zentralisiertes Beschaffungswesen,
- verlässliche Aussagen.
Diese Prinzipien sind besonders für all diejenigen unabdingbar, die mit ihrer Arbeit am Anfang einer Prozesskette stehen. Wirtschaftliche Preise und hohe Termintreue sind kein Zufall, sondern das Ergebnis einer kompetenten Zusammenarbeit in allen Beschaffungsgebieten.
Für einen Kunden, der zum vereinbartem Termin ein exzellentes Produkt zu einem wettbewerbsfähigem Preis erwartet. Für unsere Lieferanten und uns ist die Entscheidung über eine Zusammenarbeit eine Entscheidung für die Zukunft.
Wir prüfen ständig unsere Lieferantenbasis und suchen neue, innovative Zulieferer.
Wenn Sie Lieferant für Schmitt + Sohn Aufzüge werden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an einkauf@schmitt-aufzuege.de und fügen die ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft bei. Bitte beschreiben Sie zudem Ihr Unternehmen, Ihre Produkt, sowie ggf. Nachweise über Zertifizierungen.
Download Allgemeine Einkaufsbedingungen | Download Lieferantenselbstauskunft |
Einkauf Deutschland | Einkauf Portugal |
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Hausanschrift Aufzugswerke Schmitt + Sohn GmbH & Co. KG | Hausanschrift Schmitt-Elevadores Lda. |
Postanschrift Aufzugswerke Schmitt + Sohn GmbH & Co. KG | Postanschrift Schmitt-Elevadores Lda. |
Einkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen für Lieferanten
Zahlungsbedingungen: 14 Tage 3% Skonto, 30 Tage netto.
Lieferung frei Haus einschließlich Verpackung und Verzollung.
Download Allgemeine Einkaufsbedingungen
Warenanlieferungszeiten
Montag bis Donnerstag 7.00 - 15.30 Uhr
Freitag 7.00 - 12.00 Uhr
Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Erstbemusterung, Erfordernis und Umfang
Bei Erstbelieferung ist eine Bemusterung des neuen Artikels und die Benennung von Referenzen erforderlich.
Im Auswahlverfahren wird ein Auftrag zur Lieferung eines Erstmusters an Sie erteilt. Das Muster wird auf die vorgegebenen Anforderungen von uns überprüft. Die Serienfähigkeit ist durch den Erstmusterprüfbericht nachgewiesen.
Qualität: Wann wird eine Zertifizierung z.B. nach DIN ISO 9001 gefordert
Bei Lieferanten von Material mit entscheidendem Einfluss auf die Qualität des Endproduktes und / oder einem hohen Lieferanteil muss die Qualitätsfähigkeit durch Zertifizierung nachgewiesen sein.
Verpackung
Für schnellen Transport und optimale Lagerung wird eine Verwendung von Kartons und Europaletten angestrebt.
Die Ware auf Europaletten muss bei Bedarf mit Folie verschweißt sein. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden.
Informationen über unsere Verpackungsbedingungen erhalten Sie bei Anfrage bzw. Auftrag. Diese sind für alle Bestellungen verbindlich.
Es dürfen nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen. Die Rücknahmeverpflichtung für die Verpackungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Kennzeichnung der Ware
Alle Lieferungen müssen auf jedem Packstück folgende Daten enthalten:
- Lieferantennamen
- unsere Bestellnummer
- unsere Kommissionsnummer
- Kurzbezeichnung des Inhaltes inkl. der Stückzahl
- Packstück x von insgesamt y Packstücken
Die Daten sind auf jedem Packstück anzubringen. Bei Sendungen mit einem Packstück ist auch der Lieferschein ausreichend. Der Lieferschein ist bei jeder Sendung erforderlich.
Rechnungslegung und -zahlung
Rechnungen sind beim Besteller nach erfolgter Lieferung gesondert einzureichen. Die Rechnung muss an die in der Bestellung angegebene Rechnungsadresse, gesendet werden. Warensendungen dürfen daher grundsätzlich keine Rechnung enthalten.
In den Rechnungen sind die Bestellkennzeichen (wie z.B. Bestellnummer) anzugeben. Fehlen diese Angaben, werden die Rechnungen nicht zur Zahlung freigegeben.
Die Zahlungen erfolgen in der Regel einmal in der Woche am Dienstag.
Die Zahlungsfrist beginnt sobald die Lieferung und/oder die Leistung vollständig erbracht und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung eingegangen ist.
Der Besteller ist auch zum Skontoabzug berechtigt, wenn er aufrechnet oder Zahlungen in angemessener Höhe, aufgrund von Mängeln, zurückhält. Die Zahlungsfrist beginnt in diesem Falle nach vollständiger Beseitigung der Mängel.